Was sie schon immer
wissen wollten
Häufig gestellte Fragen
Zu welcher Jahreszeit dürfen Baumarbeiten durchgeführt werden?
Pflegemaßnahmen können und sollten bis auf wenige Ausnahmen ganzjährig stattfinden. Da jeder Baum Zeit braucht um eine größere Schnittstelle wieder zu verschließen und viele Bäume unterschiedliche Wundverschlussfähigkeiten haben, sollte je nach Maßnahme und Baumart entschieden werden.
Zu welcher Jahrezeit darf ein Baum gefällt werden?
Mit Ausnahme von Gefahrenfällungen, dürfen Fällarbeiten in Berlin und Brandenburg nur vom 01.10 bis 28.02 durchgeführt werden. Ist der Baum akut durch Umstürzen bedroht und somit die Vekehrssicherheit gefährdet, darf in Absprache mit der Naturschutzbehörde jederzeit gefällt werden. Im Zweifelsfall wenden wir uns immer an die Naturschutzbehörde.
Ist eine Besichtigung vor Ort kostenlos?
Ja, eine Besichtigung vor Ort mit der anschließenden Erstellung eines Kostenvoranschlags ist bei uns immer kostenlos.
Unterliegen mein Bäume der Baumschutzverordnung?
In Berlin unterliegen diese Bäume der Baumschutzverordnung (BaumSchVo):
- Außer Obstbäume alle Laubbäume
- Nadelgehölzart: Waldkiefer (Pinus Sylvestris)
- Obstbaumarten: Walnuss, Türkische Baumhasel
Unterliegen Ihre Bäume dem Baumschutz, benötigen Sie behördliche Genehmigungen zur Fällung. Dabei helfen wir Ihnen, gerade wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Bäume unter den örtlichen Schutz fallen.
Muss ich zum Zeitpunkt der Arbeiten vor Ort sein?
Nein, wir sollten Sie nur über Telefon erreichen können – für den Fall einer unerwarteten Änderung des Plans.